Spenden absetzen

Sportverein unterstützen, Steuern sparen

Wer gemeinnützige Organisationen unterstützt, kann das in der Steuererklärung geltend machen. Da die meisten Sportvereine als gemeinnützig anerkannt sind, ist die Chance groß, dass du „deinen“ Verein finanziell unterstützen und dadurch Steuern sparen kannst. Wir verraten, was du dabei beachten solltest.

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Voraussetzung: Sportverein muss als gemeinnützig anerkannt sein

Für die allermeisten Sportvereine in Deutschland gilt: Sie sind als gemeinnützige Körperschaft anerkannt. Dafür müssen sie die Gemeinnützigkeit beim Finanzamt beantragen und anschließend alle drei Jahre durch das Einreichen einer sogenannten Gemeinnützigkeitserklärung erneut unter Beweis stellen. In der Folge genießen die Vereine verschiedene Steuervergünstigungen: Sie haben die Option zur Zahlung von Übungsleiterfreibeträgen und Ehrenamtspauschalen, sind von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit und für sie gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz in Höhe von 7 Prozent. Und die können steuerbegünstigte Spenden empfangen – eine wichtige Einnahmequelle für die Vereine.

Mit Spenden Steuern sparen

Sofern die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, kannst du Zuwendungen an (d)einen Verein bei der Steuer geltend machen: mit dem sogenannten Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung. Auf diese Weise können Steuerzahler Spenden an politische Parteien, Stiftungen und eben an gemeinnützige Vereine von der Steuer absetzen. Wichtig: Es muss sich um freiwillige Spenden ohne Gegenleistung handeln.

Steuerersparnis durch Spende berechnen

Du willst wissen, wie sich eine mögliche Spende auf deine zu zahlenden Steuern auswirken würde? Dabei hilft dir der Online-Rechner von smart-rechner.de. Den findest du hier.

Nachweis wichtig

An Spendenbescheinigung denken

Wer eine Spende von der Steuer absetzen will, benötigt eine „Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster“, besser bekannt als Spendenbescheinigung. Diese Bestätigung stellt der Empfänger der Spende aus.

Seit 2017 sollen Spendenempfänger diese Bescheinigung standardmäßig elektronisch ans Finanzamt übermitteln. Für den Spender hat das den Vorteil, dass er die Bescheinigung abheften kann und dem Finanzamt nur auf Verlangen vorzeigen muss.

Vereinfachter Nachweis für Spenden bis 300 Euro

Ab 2021 ist für kleine Spenden bis zu einer Höhe von 300 Euro (bis dahin 200 Euro) pro Zahlung keine formale Zuwendungsbescheinigung erforderlich. Hier reicht ein vereinfachter Nachweis (gemäß § 50 Abs. 2 Einkommensteuerdurchführungsverordnung). Dabei solltest du laut finanztip.de Folgendes beachten:

  • Der Einzahlungsbeleg als Ausdruck muss Name, Kontonummer, Buchungstag, die tatsächliche Durchführung der Zahlung und den Betrag der Spende enthalten.
  • Auf dem Beleg muss der steuerbegünstigte Zweck, für den die Spende verwendet wird, vermerkt sein.
  • Falls du aufgefordert wirst, die Zuwendungsbestätigung beim Finanzamt abzugeben, achte darauf, dass daraus hervorgeht, dass der Verein von der Körperschaftsteuer befreit ist.
  • Es muss erkennbar sein, ob es sich um eine Spende oder einen Mitgliedsbeitrag handelt.

Auch im Lastschriftverfahren müsse die Buchungsbestätigung Angaben enthalten über Spendenzweck und über die Steuerbegünstigung des Vereins. Wer über sein Paypal-Konto spenden wolle, dem genüge ein Kontoauszug und ein Ausdruck, der die Transaktion belege.

Sonderfall Sachspenden

Laut finaztip.de können auch Sachspenden wie zum Beispiel Kleidung in der Steuererklärung als Sonderausgabe angeben werden. Voraussetzung dafür sei, dass der gemeinnützige Verein „im Zweckbetrieb eine behördlich genehmigte Tombola“ veranstalte, „bei der der Überschuss unmittelbar und ausschließlich zur Förderung der steuerbegünstigten Zwecke verwendet wird“.

Das gelte dagegen nicht, wenn die Sachspende im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb des Vereins verlost oder verkauft werde, beispielsweise auf einem Vereinsfest oder Flohmarkt.

Der Wert der Sachspende müsse auf der Zuwendungsbestätigung eingetragen sein. Dabei biete es sich an, den Neupreis, die Nutzungsdauer und den Zustand zum Zeitpunkt der Spende zu dokumentieren, damit man den Marktwert der Sachspende nachweisen könne.

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